Sachgebiet Nachrichtendienst
Zu den Aufgaben des Sachbearbeiters Nachrichtendienst zählen insbesondere:
- Im Rahmen des Aufgabenumfanges die Funkgeräte und Alarmierungssysteme zu warten, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist, ansonsten sind die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durch geeignete Fachwerkstätten in die Wege zu leiten
- die hierfür geeigneten bzw. ausgebildeten Feuerwehrmitglieder zu schulen und mit
ihnen zu üben, - alle administrativen Arbeiten für das Sachgebiet im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durchzuführen.
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