Jede Feuerwehr ist örtlich, sachlich und personell als Einheit zu führen.
Für den Einsatz und die hiefür erforderliche Ausbildung für Hilfeleistungen bei Bränden, Gefahren und Katastrophen ist sie in Gruppen und, sofern es der Mannschaftsstand zulässt, auch in Züge einzuteilen.
Eine Gruppe besteht personell aus einem Gruppenkommandanten und mindestens acht Feuerwehrmitgliedern. Ein Zug besteht personell aus dem Zugskommandanten, dem Zugtruppkommandanten und mindestens zwei Gruppen.
Erforderliche Funktionäre sind für die jeweils laufende Funktionsperiode nach Maßgabe der Bestimmungen zu wählen bzw. zu ernennen. Chargen und Sachbearbeiter werden vom Feuerwehrkommandanten für die jeweils laufende Funktionsperiode ernannt.
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