Jede Feuerwehr ist örtlich, sachlich und personell als Einheit zu führen. Für den Einsatz und die hiefür erforderliche Ausbildung für Hilfeleistungen bei Bränden, Gefahren und Katastrophen ist sie in Gruppen und, sofern es der Mannschaftsstand zulässt, auch in Züge einzuteilen. Eine Gruppe besteht personell aus einem Gruppenkommandanten und mindestens acht Feuerwehrmitgliedern. Ein Zug besteht personell aus dem Zugskommandanten, dem Zugtruppkommandanten und mindestens zwei Gruppen.
Erforderliche Funktionäre sind für die jeweils laufende Funktionsperiode nach Maßgabe der Bestimmungen zu wählen bzw. zu ernennen. Chargen und Sachbearbeiter werden vom Feuerwehrkommandanten für die jeweils laufende Funktionsperiode ernannt.
Die Chargen und Sachbearbeiter der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten ernannt und abberufen. Näheres wird mit Dienstanweisung durch den Landesfeuerwehrkommandanten geregelt. Alle Funktionäre, Chargen und Sachbearbeiter werden, sofern vom Feuerwehrkommandanten nichts anderes angeordnet wird, bei Verhinderung vom jeweils Rangältesten, unterstellten Feuerwehrmitglied vertreten.
Sachbearbeiter in den Feuerwehren
Sachbearbeiter sind jene Feuerwehrmitglieder, denen die Betreuung eines bestimmten Sachgebietes in der Feuerwehr gemäß Dienstanweisung des Landesfeuerwehrkommandanten übertragen wurde.
Die Sachbearbeiter haben den Feuerwehrkommandanten in allen Belangen ihrer Sachgebiete zu beraten und zu unterstützen. Sie werden nur in seinem Auftrag tätig. Zu den Aufgaben der Sachbearbeiter zählen insbesondere:
Im Rahmen des Aufgabenumfanges die Geräte zu warten, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist, ansonsten sind die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durch geeignete Fachwerkstätten in die Wege zu leiten
die hierfür geeigneten bzw. ausgebildeten Feuerwehrmitglieder zu schulen und mit ihnen zu üben,
alle administrativen Arbeiten für das Sachgebiet im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durchzuführen.
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