Sachgebiet Atemschutz
Unter Atemschutz versteht man sämtliche Handlungen, die das Ziel verfolgen, schädliche Stoffe (Atemgifte), welche über den Atemkreislauf in den Körper gelangen könnten, fernzuhalten.
Der Sachbearbeiter Atemschutz hat
- Im Rahmen des Aufgabenumfanges die Atemschutzgeräte und Atemluftflaschen zu warten, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist, ansonsten sind die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durch geeignete Fachwerkstätten in die Wege zu leiten
- die hierfür geeigneten bzw. ausgebildeten Feuerwehrmitglieder zu schulen und mit
ihnen zu üben, - alle administrativen Arbeiten für das Sachgebiet im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durchzuführen.
- dafür Sorge zu tragen, dass die Atemschutzgeräteträger die Periodischen Untersuchungen zur Feststellung der Tauglichkeit, rechtzeitig durchführen
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