ist Dienstvorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder, diese haben seinen Anordnungen Folge zu leisten.
- Dem Feuerwehrkommandanten obliegen neben den im NÖ FG aufgezählten Aufgaben noch insbesondere:
die Beförderung von Feuerwehrmitgliedern gemäß den Bestimmungen der Dienstanweisung „Dienstkleidung und Dienstgrade“, - Vollziehung der Bestimmungen über Verlust und Aberkennung von Dienstgraden,
- Kontakt mit den zuständigen Behörden, den Organen der öffentlichen Sicherheit, mit anderen Einsatzorganisationen und mit den für das Funktionieren der Gemeinschaft erforderlichen Organisationen zu halten,
- Vorsitz in der Mitgliederversammlung und in der Dienstbesprechung sowie bei Sitzungen des Feuerwehrkommandos und der Chargen,
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- Unterfertigung aller ausgehenden Schriftstücke,
- Unterfertigung aller Schriftstücke, welche die Vermögensverwaltung betreffen, gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Feuerwehrkommandos,
- Vorschlagsrecht für die Vergabe von Auszeichnungen und Ehrungen,
- Umsetzung der Weisungen der Organe des Landesfeuerwehrverbandes.
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