Der Feuerwehrkommandant

ist Dienstvorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder, diese haben seinen Anordnungen Folge zu leisten.

  • Dem Feuerwehrkommandanten obliegen neben den im NÖ FG aufgezählten Aufgaben noch insbesondere:
    die Beförderung von Feuerwehrmitgliedern gemäß den Bestimmungen der Dienstanweisung „Dienstkleidung und Dienstgrade“,
  • Vollziehung der Bestimmungen über Verlust und Aberkennung von Dienstgraden,
  • Kontakt mit den zuständigen Behörden, den Organen der öffentlichen Sicherheit, mit anderen Einsatzorganisationen und mit den für das Funktionieren der Gemeinschaft erforderlichen Organisationen zu halten,
  • Vorsitz in der Mitgliederversammlung und in der Dienstbesprechung sowie bei Sitzungen des Feuerwehrkommandos und der Chargen,
  • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • Unterfertigung aller ausgehenden Schriftstücke,
  • Unterfertigung aller Schriftstücke, welche die Vermögensverwaltung betreffen, gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Feuerwehrkommandos,
  • Vorschlagsrecht für die Vergabe von Auszeichnungen und Ehrungen,
  • Umsetzung der Weisungen der Organe des Landesfeuerwehrverbandes.

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schottwien

HBI Friedrich Putz jun.